Die Brennmittelaktion beginnt am 01. April und endet am 31. Oktober.
Die Einkommensgrenzen für die Brennmittelaktion betragen:
Zur Antragstellung berechtigt sind nur folgende Bezieher:
Zur Antragstellung nicht berechtigt sind Bezieher von:
Angerechnet werden:
Nicht angerechnet werden:
Der Heizkostenzuschuss ein Pauschalbetrag und beträgt € 175,-. Es ist kein Bezug von Gutscheinen mehr möglich!
Richtlinien Heizkostenzuschuss ( Download )