Heizkostenzuschuss

Die Brennmittelaktion beginnt am 01. April und endet am 31. Oktober.

Die Einkommensgrenzen für die Brennmittelaktion betragen:

  • € 720,- für Alleinstehende
  • € 1.080,- für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften

Zur Antragstellung berechtigt sind nur folgende Bezieher:

  • Pension mit Bezug der Ausgleichszulage
  • Pensionsvorschuss

Zur Antragstellung nicht berechtigt sind Bezieher von:

  • Grundsicherung
  • Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Gehalt
  • Bewohner eines Alten- bzw. Pflegeheimes

Angerechnet werden:

  • Unfallrenten
  • Kriegsopferrenten
  • Pensionen aus dem Ausland
  • Waisenpensionen
  • Unterhaltszahlungen
  • Sonstige Einkommen

Nicht angerechnet werden:

  • Pflegegeld
  • Familienbeihilfe

Der Heizkostenzuschuss ein Pauschalbetrag und beträgt € 175,-. Es ist kein Bezug von Gutscheinen mehr möglich!

Richtlinien Heizkostenzuschuss ( Datei download: PDFDownload )